Private Krankenversicherung
Beschreibung:
Im Allgemeinen ist der Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung ungleich höher als der einer gesetzlichen. Typische Leistungen, die nur von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, sind die volle Kostenübernahme bei Zahnersatz und Sehhilfen sowie die Übernahme der Kosten eines Heilpraktikers. Auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer während eines stationären Aufenthaltes sind Gegenstand der privaten Krankenversicherung. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte die für ihn bedeutsamen Leistungen frei wählen und somit selbst die Höhe seines monatlichen Versicherungsbeitrages beeinflussen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für vormals privat Versicherte nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt und sein Verdienst zugleich unter der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt.
